Dorfkapelle Großhartmannsdorf

Gemeinde Großsteinbach
Großsteinbach 62
8265 Großsteinbach
Telefon: +43 (0)3386/8208
Fax: +43 (0)3386/8208-4

gde@grosssteinbach.steiermark.at
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Am 17. Juni 1732 richtete Franz Dudi, Pfarrer von Großsteinbach, auf Betreiben der Bewohner von Großhartmannsdorf an den Fürstbischof von Seckau ein Schreiben, in dem er um Zustimmung zum Bau einer Kapelle in Großhartmannsdorf ersucht. Dieses Schreiben wurde an den Erzpriester im Viertel Vorau, Dr. Johann Baptist Kursky, zur Stellungnahme weitergeleitet. Das positive Gutachten, datiert vom 23. Juli 1732, wird an den Fürstbischof gesandt, die Einwilligung der Commende Fürstenfeld erfolgte schon am 18. Juli 1732. Damit war der Weg frei für die Errichtung einer Kapelle in Großhartmannsdorf. Der Altar und das Bild des hl. Johannes Nepomuk stammen aus dieser frühen Zeit. Diese erste Großhartmannsdorfer Kapelle wurde allerdings wegen Schadhaftigkeit laut Bescheid der Bezirksobrigkeit Feistritz bereits im Jahre 1843 wieder ab­gebrochen und durch eine neue, vergrößerte Kapelle mit Turm ersetzt.
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